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Channel: Kommentare zu: Raubkopierer Hape Kerkeling
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Von: Stefan

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In der Regel ist das Nachspielen eines Liedes in unveränderter Form erlaubt, allerdings müssen dafür Lizenzgebühren entrichtet werden, meist über die Gema. Wird das Lied verändert, brauchen die Interpreten eine ausdrückliche Genehmigung. Zu erleben war das im Sommer, als Studenten aus Münster Lenas „Satellite“ coverten – da bestand die Veränderung in einem eigenen Text, das ist nicht erlaubt. Madonna hat den Abba-Song ja nicht einfach gecovert, sondern lediglich einige Samples verwendet, auch das ist kein Nachspielen und damit genehmigungspflichtig. Wenn Hape nun die Erdmöbel-Fassung lediglich nachspielt und dafür Lizenzgebühren über die Gema entrichtet, kommen die zunächst Erdmöbel und ein Teil davon sicher auch Wham zugute. Dass die deutschen Texter nicht genannt werden, muss kein Hinweis darauf sein, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Hapes Produzenten werden nicht so blöd sein, davon auszugehen, dass das niemand merkt.


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