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Channel: Kommentare zu: Raubkopierer Hape Kerkeling
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Von: malte

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Also nachspielen darf man erstmal eigentlich nix.
Wenn man was nachspielt auf einer öffentlichen Veranstaltung muss man aufjedenfall brav Gema zahlen. Wenn man das Werk verändert/ nach spielt und veröffentlicht braucht man die Genehemigung des Rechteinhabers.
Der Verfasser des Textes/Komponist hat das Urheberrecht an dem Text/Musikstück (75 jahre lang).

nennen hätte Happe Erdmöbel gemusst, wenn es eine creative common lizenz wäre, aber so geht das nicht. einfach das Lied nachspielen und veröffentlichen.


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