Also nachspielen darf man erstmal eigentlich nix.
Wenn man was nachspielt auf einer öffentlichen Veranstaltung muss man aufjedenfall brav Gema zahlen. Wenn man das Werk verändert/ nach spielt und veröffentlicht braucht man die Genehemigung des Rechteinhabers.
Der Verfasser des Textes/Komponist hat das Urheberrecht an dem Text/Musikstück (75 jahre lang).
nennen hätte Happe Erdmöbel gemusst, wenn es eine creative common lizenz wäre, aber so geht das nicht. einfach das Lied nachspielen und veröffentlichen.